Der neue Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) ist seit dem 1. Juli 2021 in Kraft. Dieser hat sowohl eine Liberalisierung für Sportwetten- und Glücksspielanbieter als auch die Aufhebung des grundsätzlichen Verbots von Werbung für erlaubnisfähige Online-Glücksspielangebote mit sich gebracht. Das bedeutet hingegen nicht, dass Werbung für erlaubnisfähige Glücksspielangebote wie Sportwetten nunmehr schrankenlos möglich ist – vielmehr ist eine Reihe von Regelungen hinsichtlich der Art und des Umfangs der Werbung zu beachten. Der folgende Beitrag konzentriert sich auf die wichtigsten Voraussetzungen und Einschränkungen zulässiger Werbung für Sportwetten nach dem neuen gesetzlichen Rahmen. Ein Gastbeitrag von unserem Sportbusiness Club Mitglied FREY Rechtsanwälte.