Überraschende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH): Das deutsche Glücksspielmonopol ist nicht mit EU-Recht vereinbar. Die Regelung begrenze Spielsucht nicht wirksam, weil der Staat zu viel für seine Wettangebote werbe. Der Glücksspielstaatsvertrag, mit dem die Länder sich bis Ende 2011 das Monopol auf Glücksspiele gesichert und Internetwetten verboten hatten, ist somit „nicht mehr gerechtfertigt“.
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