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AGB SPONSORs ONLINE

1. Werbeauftrag
(1) „Werbeauftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel eines Werbungstreibenden oder sonstigen Auftraggebers in Informations- und Kommunikationsdiensten , insbesondere im Internet, zum Zwecke der Verbreitung.

(2) Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisinformation des Anbieters. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstigen Inserenten ist, soweit sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Werbemittel
(1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten
Elemente bestehen:

  • Aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen (Loop) und/oder Bewegtbildern (u.a. Banner)
  • Verbindung zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link).

(2) Werbemittel, die aufgrund Ihrer Gestaltung nicht als solche zu erkennen sind, werden deutlich als Werbung kenntlich gemacht. Aus einer sensitiven Fläche, die mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse bei Anklicken die

3. Vertragsabschluss
(1) Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder per EMail erfolgende Versendung des Auftrages zustande.

(2) Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein Werbungstreibender Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. Die Anbieter sind berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.

(3) Werbung für Waren oder Leistungen mehr als eines Werbungstreibenden oder sonstiger Inserenten innerhalb eines Werbeauftrittes (z.B. Banner) bedarf einer zusätzlich schriftlichen oder per E-Mail geschlossenen Vereinbarung.

4. Ablehnungsbefugnis
(1) Der Verlag behält sich vor, Werbeaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen bzw. zu sperren, wenn deren Inhalt gegen Gesetzte oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist.

(2) Insbesondere kann der Verlag ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird, und hierdurch die Voraussetzung des Absatzes 1 erfüllt werden.

5. Datenanlieferung
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben des Anbieters entsprechende Werbemittel rechtzeitig, soweit nicht anders vereinbart bis 7 Tage vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Bei Änderung der Werbeform innerhalb des Buchungszeitraumes ist der Auftraggeber ebenso verpflichtet die Werbemittel rechtzeitig, soweit nicht anders vereinbart bis 7 Tage vor Wechsel des Werbemittels anzuliefern. Bei nicht fristgerechter, unvollständiger und/oder nicht der technischen Spezifikation entsprechender Anlieferung der Werbemittel ist der Verlag berechtigt, die vorgesehene Platzierung anderweitig zu besetzen, bis die Lieferung einwandfrei erfolgt. Die Durchführung des Auftrages wird dann im Ermessen von SPONSORs nachgeholt. Der Auftraggeber ist gleichwohl verpflichtet den vollen Schaltpreis zu bezahlen.

(2) Die Pflicht des Anbieters zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung.

(3) Kosten des Anbieters für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen hat, soweit nicht anders vereinbart, der Auftraggeber zu tragen.

6. Nachlasserstattung
Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

7. Chiffrewerbung
(1) Für den Fall, dass Chiffrewerbung geschaltet werden kann, wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitig Weiterleitung der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffrewerbung werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Chiffredienstes zur Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet. Eingehende E-Mails werden nur bis zu einer Datenmenge von 300 Kilobyte pro E-Mail weitergeleitet.

8. Rechtegewährleistung
(1) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt den Anbieter im Rahmen des Werbeauftrages von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Verlag von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

(2) Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung Online-Medien aller Art, einschließlich des Internets, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.

(3) Der Auftraggeber gestattet dem Verlag, seine Online-Werbung im Internet auf den Websites von SPONSORSs (z.B. www.sponsors.de) sowie offline (z.B. als CD-ROM, DVD, Print oder sonstigen Werbemittel) zu Zwecken der Eigenwerbung zu vervielfältigen und zu verbreiten.

9. Gewährleistung des Anbieters
(1) Der Verlag gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird

  • durch die Verwendung nicht geeigneter Darstellungssoftware und/oder Hardware (z.B. Browser) oder
  • durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
  • durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens oder
  • durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxys (Zwischenspeichern).

(2) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzwerbung oder auf Zahlungsminderung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung.

(3) Sind etwaige Mängel der Werbeunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Dasselbe gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.

10. Leistungsstörungen
Fällt die Durchführung eines Auftrages aus Gründen aus, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalles, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen im Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern) Netzbetreibern oder Dienstleistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrages nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen.

11. Haftung
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für das betroffene Werbemittel zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im Kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.

12. Preisliste
Es gilt, sofern nicht einzeln vereinbart, die im Zeitpunkt der Auftragserteilung aktuelle Preisstaffelung für das jeweilige Werbemittel.

13. Zahlungsfrist
Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, spätestens aber 30 Tage nach Veröffentlichung des Werbemittels übersandt. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlungen werden nach der Preisliste gewährt.

14. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlungen verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit des Vertrages das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

15. Stornierung und Kündigung
Die kostenfreie Stornierung eines in Auftrag gegebenen Werbemittels ist bis zwei Wochen vor Schaltungsbeginn möglich. Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird eine Stornogebühr in Höhe von 10% fällig. Die Stornierung bedarf der Schriftform. Technische Kosten, die bis zum Zeitpunkt der Stornierung für die Buchung entstanden sind, werden dem Kunden vollständig in Rechnung gestellt. Die Kündigung einer angelaufenen Kampagne ist nicht möglich.

16. Datenschutz Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.

17. Rechte
Der Verlag ist gegenüber dem Auftraggeber nicht verpflichtet, Aufträge daraufhin zu überprüfen, ob durch sie Rechte Dritter oder sonstige gesetzliche Bestimmungen, insbesondere des Presse- und Medienrechts,  Wettbewerbsrechts, Teledienstrechts, Datenschutzrechts und/oder des Strafrechts, beeinträchtigt werden; gesetzliche Prüfungspflichten bleiben unberührt. Sofern nicht anders vereinbart, hat der Anbieter unbeschadet sonstiger Ansprüche das Recht, das mit Inhalten des Auftraggebers gestaltete Werbemittel sofort durch ein etwaiges Ersatzwerbemittel zu ersetzen, das Werbemittel ersatzlos von der Website zu entfernen und/oder den Vertrag fristlos mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn ihm die Schaltung des Werbemittels oder die Verlinkung zu damit verbundenen Seiten gerichtlich oder behördlich untersagt wird oder er wegen der Schaltung des Werbemittels oder der damit verlinkten Seiten von Dritten in Anspruch genommen wird.

18. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Der Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Es gilt deutsches Recht. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers auch bei Nicht-Kaufleuten im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

 


 
 
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